Bezirksjugendordnung
Die Jugendordnung beinhaltet die "Spielregeln", die bei der Vereinsarbeit beachtet werden müssen. Die aktuell gültige Jugendordnung wurde im Jahr 2017 beschlossen. Sie besteht aus zwei Teilen:
In der Bezirksjugendordnung ist u.a. geregelt, welche Aufgaben die Bezirksjugend hat und welche Ämter im Vorstand zu besetzen sind. Außerdem werden die verschiedenen Organe der Bezirksjugend und der Ortsgruppenjugend beschrieben.
Die Geschäftsordnung regelt dann weiter im Detail, wie die Sitzungen und Tagungen der Organe ablaufen müssen.
Diese Jugendordnung gilt übrigens auch für die Jugendabteilungen aller Ortsgruppen im Bezirk Breisgau, sofern diese keine eigene Jugendordnung beschlossen haben. Falls die Ortsgruppen aber eine eigene Jugendordnung haben, muss diese im Einklang mit der Bezirksjugendordnung stehen.
Das gleiche gilt natürlich auch in die andere Richtung: die Bezirksjugendordnung muss immer im Einklang mit der Landesjugendordnung Baden und dem Leitbild der Bundesjugend stehen.